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Informationen für Austausch- und Programmstudierende

Informationen für ausländische Gast-, Austausch- und Programmstudierende sowie für Teilnehmer und Teilnehmerinnen an internationalen postgradualen Master-Studiengängen Berliner Hoch- und Fachhochschulen (im Folgenden Programmstudierende genannt)

Das Studentenwerk Berlin will den Erfolg der Austausch- und Förderprogramme damit unterstützen, dass auch den ausländischen Studierenden in Berlin unbürokratisch ein Wohnheimplatz zur Verfügung gestellt wird, daher erfolgt die Antragstellung im Rahmen der bevorzugten Vergabe von Wohnheimplätzen.

Informationen für Austausch- und Programmstudierende

Programmstudierende können sich nicht selbst beim Studentenwerk Berlin bewerben.

Anträge auf Zuweisung eines Platzes können nur von deutschen Institutionen gestellt werden, von der die Programmstudierenden ein Stipendium erhalten, oder von der Hochschule, an der die Programmstudierenden eingeschrieben sind und an die sie Sozialbeiträge entrichten.

Die bevorzugte Zuteilung eines Wohnheimplatzes für einen Programmstudierenden erfolgt nur einmal durch das Studentenwerk und wird so vorgenommen, dass die Vermittlung des Wohnraums universitätsnah erfolgt. Ist dies nicht möglich, werden auch andere Plätze angeboten.

Die Antragsteller (Hochschulen) müssen sich verpflichten, den Mietausfall für einen Monat zu übernehmen, wenn die Programmstudierenden ein für sie reserviertes Zimmer nicht beziehen. Daher überweisen Sie bitte immer den gewünschten Reservierungsbetrag an Ihre Universität, um die Reservierung eines Zimmers beim Studentenwerk Berlin sicher zu stellen.

Die Unterbringung von Familienangehörigen ist im Rahmen der Sonderregelung nur in Ausnahmefällen und bei entsprechendem Platzangebot möglich.

  • DAAD-Stipendiaten kontaktieren bitte Ihr entsprechendes Länderreferat in Bonn
    Tel: 0228882-0
  • KAAD-Stipenditaten kontaktieren bitte an den KAAD.
  • Teilnehmer eines englischsprachigen Masterlehrgangs kontaktieren bitte Ihren Studiengang Ihrer Universität