Das studierendenWERK BERLIN ist am 10. Mai (Brückentag nach Christi Himmelfahrt (Feiertag in Deutschland)) geschlossen. Am 13. Mai sind wir wieder für euch da.
Alternativ könnt ihr gerne euer Anliegen vorab per Mail an uns senden: info@stw.berlin.
18. Heizkosten/Energiekostenpauschale
Heizkostenzuschuss I:
- einmalig 230 Euro
Voraussetzung:
BAföG-Bezug mindestens einen Monat im WS 2021/22 und nicht in einer Wohnung der Eltern/Elternteile wohnend (automatische Auszahlung September 2022, Einzelfälle Dezember 2022).
Wer neben dem BAföG Wohngeld bezogen hat, meldet sich unter heizkostenzuschuss@stw.berlin und zahlt den Zuschuss an das BAföG-Amt zurück.
Wer von zwei BAföG-Ämtern den Zuschuss bekommen hat, meldet sich bei dem Amt, welches zeitlich zuerst BAföG gezahlt hat und zahlt den Zuschuss dorthin zurück.
Heizkostenzuschuss II:
- einmalig 345 Euro
Voraussetzung:
Wie beim Zuschuss I, aber BAföG-Bezug mindestens einen Monat im September - Dezember 2022!
Auszahlung wieder automatisch, voraussichtlich im April 2023.
Energiepreispauschale:
- einmalig 300 Euro - die durch Arbeitgeber / Rentenversicherung ausgezahlt wurde - ist nicht rückzahlungspflichtig
- einmalig 200 Euro für alle Studierenden u.a. , die mindestens am 01.12.2022 immatrikuliert waren (auch Teilzeitstudierende). Die Auszahlung findet nur auf Antrag statt. Die digitale Antragsplattform wird vorbereitet. Weitere Infos findet ihr unter: https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de
Inflationsausgleich:
Wird durch Arbeitgeber freiwillig und steuerfrei gezahlt. Er wird nicht auf das BAföG angerechnet und muss daher nicht gemeldet werden. Weitere Infos findet ihr unter: www.bundesregierung.de