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Gesetzliche Unfallversicherung

Diese Informationen wurden zusammengestellt vom Studenten-Service der AOK Berlin-Brandenburg.

Für Studierende gilt die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle während der Aus- und Fortbildung an Fachhochschulen und Hochschulen nach § 2 SGB VII. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die ursächlich mit dem Besuch einer Hochschule in Zusammenhang stehen. Sie gilt für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen jeder Art (einschließlich Pausen), Bibliotheksbenutzung, Exkursionen, Reisen, Besichtigungen, alle Tätigkeiten der Selbstverwaltung (z. B. StuPa, Konzil, Referatsarbeit usw.), Verwahrung, Instandhaltung und Erneuerung von Arbeitsgeräten. Die An- und Abreisewege für entsprechende Tätigkeiten fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz, ebenso Wege zum ersten Termin eines Monats bei Eurem Geldinstitut. Natürlich seid Ihr auch auf allen Wegen zu und von einer ärztlichen Behandlung versichert - vorausgesetzt, dem Arztbesuch liegt ein Unfall oder eine Krankheit zu Grunde, deren Ursache eine versicherte Tätigkeit ist. Derartige Unfälle müssen von betroffenen Studierenden sofort im Sekretariat ihres Instituts gemeldet werden. Nur eine rechtzeitige Meldung garantiert schnelle Leistungen.

Für alle anderen Fälle sollte man eine private Unfallversicherung abschließen, die meist nicht so teuer ist und im Falle von Invalidität eintritt. Die meisten von Euch sind wahrscheinlich schon von ihren Eltern unfallversichert worden.