BAföG-Leitfaden
Das Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist die finanzielle Unterstützung während der Ausbildungszeit.
In der letzten BAföG-Novelle wurden die Förderungssätze wieder angehoben und die Bemessungsgrundlagen verändert, so dass wieder mehr Menschen einen Anspruch auf BAföG haben.
Ob sie sich nur kurz oder aber eingehend informieren wollen: Auf den folgenden Seiten finden Sie alles, was Sie zum Thema "BAföG" wissen sollten.
Studierenden-BAföG
Hier haben wir Ihnen eine kompakte Übersicht zusammengestellt, die alle wichtigen Fragen kurz und prägnant beantwortet.
Detailinformationen
Ausführlichere - mitunter aber auch in ihrer Fülle verwirrende - Informationen finden Sie auf diesen Seiten.
Formulare
| Bitte beachten Sie! Die alleinige Zuständigkeit für alle Fragen im Zusammenhang mit der Rückzahlung des BAFöG-Darlehens (Ausnahme Bankdarlehen) liegt beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Von dort werden Sie etwa vier Jahre nach Ende der Föderungshöchstdauer über die Darlehenssumme informiert werden. Wichtig! Teilen Sie Adressänderungen bitte immer dem BVA direkt mit! |
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dann wenden Sie sich doch bitte direkt an uns: