Finanzielle Hilfen des Studentenwerks Berlin
Das Studentenwerk Berlin hat die Möglichkeit, Zuschüsse und Darlehen an Studierende zu vergeben, die sich in einer besonderen Notlage befinden.
Zuschüsse
Ab sofort vergibt das Studentenwerk Berlin in der Regel einmalig Zuschüsse an Studierende, die ihr Studium mit eigener Erwerbsarbeit finanzieren. Der Zuschuss kann beantragt werden, wenn entweder in der Abschlussphase oder bei Pflichtpraktika/PJ eine vorübergehende Notlage aufgrund fehlender Einkünfte eintritt.
Maximale Dauer und Höhe der Förderung:
Für die Abschlussphase kann ein Zuschuss max. für 3 Monate; für ein Praktikum oder PJ max. 12 Monate bewilligt werden. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach dem errechneten Durchschnittsverdienst, jedoch max. bis zur Höhe des aktuellen BAföG Höchstsatzes nach §13 BAföG (zurzeit 597 € monatlich).
Grundlage der Vergabe bilden die Richtlinien für die Vergabe von Sozialzuschüssen. Auf den Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.
Die für Sie zuständige Sozialberatungsstelle informiert Sie gern, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Zuschussgewährung vorliegen.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Personalausweis bzw. Pass + Kopie des Visums bzw. der EU-Freizügigkeitsbescheinigung
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung im Original
- Einkommensunterlagen (Originale und Kopien) über 12 zurückliegende Monate ab Antragsdatum
- ein Dokument zum Grund der Antragstellung z.B. Prüfungsanmeldung, Zulassung zur Abschlussarbeit, Praktikumsvertrag
- Nachweis über bisherige Studienleistungen
Im Einzelfall können weitere Unterlagen notwendig sein. Fehlende Unterlagen können bis zu 30 Tagen nach Antragsdatum nachgereicht werden.
Darlehen
Befinden Sie sich absehbar in einer vorübergehenden finanziellen Schwierigkeit, Ihr monatliches Einkommen reicht nicht für zusätzliche unvorhergesehene, aber notwendige Ausgaben oder die Unterhaltszahlung hat sich verzögert, dann kann Ihnen das einmalig gezahlte Darlehen eine Hilfe sein.
Nachweisen müssen Sie, dass Sie in der Lage sind die monatliche Rate, bereits ein Monat nach Erhalt des Darlehens beginnend, zurückzuzahlen.
Vom Einkommen müssen Sie Ihre Lebenshaltungskosten, Miete und Krankenversicherung mit abdecken können.
Erfüllen Sie alle Bedingungen, die durch die „Richtlinien für die Darlehensvergabe“ vorgegeben sind, können Sie maximal einmalig 546,-€ erhalten.
Zur Tilgung von Schulden kann dieses Darlehen nicht ausgezahlt werden.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen im Original und in Kopie:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis bzw. gültigen Pass + polizeiliche Anmeldung
- Immatrikulationsbescheinigung
- schriftliche Begründung der Notlage
- Nachweis über Höhe der anstehenden Ausgaben (z.B. Kostenvoranschlag)
- Einkommensunterlagen, Arbeitsvertrag
- Nachweis über Miete und Krankenkassenbeitrag
Noch offene Fragen beantwortet Ihnen die für Sie zuständige Sozialberatungsstelle.