Familienversicherung
Diese Informationen wurden zusammengestellt vom Studenten-Service der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse.
Altersgrenze
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung besteht für Studenten der Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung. Wird die Versicherung über die Mutter oder den Vater durchgeführt, besteht der Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (ein Tag vor dem 25. Geburtstag). Wurde das Studium durch Grundwehrdienst oder Zivildienst verzögert oder unterbrochen, verlängert sich die Familienversicherung um den entsprechenden Zeitraum. Ein Eintritt in die Familienversicherung nach dem 25. Geburtstag ist bei anrechenbarer gesetzlicher Dienstpflicht nicht möglich.
Ein Anspruch auf eine Familienversicherung kann auch aus der gesetzlichen Versicherung des Ehegatten abgeleitet werden. Eine Altersgrenze gibt es hier nicht.
Ist der Anspruch auf die Familienversicherung erschöpft, wird der Student in der Regel selbst zahlendes Mitglied im Rahmen einer Studentenversicherung.
Einkommensgrenzen
Im Rahmen der Familienversicherung unterliegen Studenten einem Höchsteinkommen von 365 Euro / 400 Euro bei geringfügigen Beschäftigungen brutto/monatlich, wobei die steuerrechtliche Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro/Jahr (83,33 Euro/Monat) angerechnet wird. Maßgeblich für die Berechnung dieses Einkommens sind Entgelte aus Nebentätigkeiten oder Zahlungen aus der gesetzlichen sowie Zusatzrentenversicherung (z.B. Halb- / Waisenrenten). Unterhaltszahlungen der Eltern oder des Sozialamtes sowie BAföG bleiben unberücksichtigt.
Bei Aufnahme einer Beschäftigung ist es also immer ratsam, seine Versicherung zu informieren. Somit können im Vorfeld alle Möglichkeiten erörtert werden. Denn ein rückwirkend festgestellter Wegfall der Familienversicherung ist auch immer mit einer rückwirkenden Studentenversicherung und somit auch Beitragsforderung verbunden!