Das studierendenWERK BERLIN ist am 10. Mai (Brückentag nach Christi Himmelfahrt (Feiertag in Deutschland)) geschlossen. Am 13. Mai sind wir wieder für euch da.
Alternativ könnt ihr gerne euer Anliegen vorab per Mail an uns senden: wohnen@stw.berlin.
Untervermietung - Ist das möglich?
Darf meine Wohnung untervermietet werden?
Ja, im Falle eines Auslandssemesters oder Praktikums. Du benötigst dazu die Genehmigung aus unserem Team Mieterbetreuung. Suche dir die Person, die zu dir passt. Wichtig ist nur, dass die Untermieter*innen im studierendenWERK wohnberechtigt sind. Ein Untermietvertrag wird zwischen Mieter*in und Untermieter*in geschlossen, dabei bleibt die Miete gleich hoch, eine Kaution darfst du von der/dem Untermieter*in ebenso verlangen. Du bleibst in jedem Fall für uns Hauptmieter*in mit allen Rechten und Pflichten. Die Untervermietung gilt für maximal 6 Monate.