Das studierendenWERK BERLIN ist am 10. Mai (Brückentag nach Christi Himmelfahrt (Feiertag in Deutschland)) geschlossen. Am 13. Mai sind wir wieder für euch da.
Alternativ könnt ihr gerne euer Anliegen vorab per Mail an uns senden: wohnen@stw.berlin.
Rundfunkbeitrag - Muss ich im Wohnheim den gesetzlichen Rundfunkbeitrag zahlen?
Wenn Ihr Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht, wird es als Wohnung gewertet. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen. Für jedes Zimmer ist der Beitrag von 18,36 Euro im Monat zu zahlen.
Wenn mehrere Zimmer durch eine eigene Wohnungstür von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt sind, handelt es sich um eine Wohngemeinschaft. Für diese Wohngemeinschaft sind monatlich 18,36 Euro fällig.
Ausführliche Informationen zum Rundfunkbeitrag für Studierende oder Möglichkeiten zur Beitragsbefreiung findest Du direkt auf der Webseite des Beitragsservices.